Versand der Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2025
Wie gewohnt ist ein Viertel der Jahresgebühr quartalsweise zu zahlen.
Beantragte Änderungen zur Abfallentsorgung, die nach dem 1. Dezember 2024 beim Umwelt- und Naturschutzamt eingegangen sind, konnten bei der Erstellung der Jahresbescheide nicht mehr berücksichtigt werden. In diesen Fällen erhalten die Antragstellerinnen und Antragsteller automatisch entsprechende Änderungsbescheide nach dem 15. Januar 2025. Eine erneute Mitteilung ist nicht erforderlich.
Nach dem Versand der Jahresbescheide sind die zuständigen Mitarbeitenden des Umwelt- und Naturschutzamtes erfahrungsweise aufgrund der Vielzahl telefonischer Anfragen nicht immer per Telefon zu erreichen. Daher sind Rückfragen zu den Gebührenbescheiden vorzugsweise per E-Mail an abfallwirtschaft@erfurt.de zu richten.