Abkochgebot für Trinkwasser im Erfurter Ortsteil Tiefthal
In mehreren Proben wurden leichte bakterielle Verunreinigungen gefunden
Im Rahmen routinemäßiger Untersuchungen des Trinkwassers im Versorgungsgebiet, das durch den Hochbehälter Tiefthal gespeist wird, wurden coliforme Bakterien und Enterokokken festgestellt. Diese Bakterien sind ein Hinweis auf eine mögliche fäkale Verunreinigung. Aus Vorsorgegründen und zur Sicherstellung der Gesundheit hat das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für den Ortsteil Tiefthal verhängt.
Warum sind die nachgewiesenen Keime problematisch?
Enterokokken sind Bakterien, die natürlicherweise im Darm von Menschen und Tieren vorkommen. Sie können jedoch auch im Trinkwasser auftreten, insbesondere wenn dieses durch Abwässer oder andere Verunreinigungen belastet wurde. Diese Keime sind ein Indikator für eine mögliche fäkale Verunreinigung des Wassers, was bedeutet, dass es auch zu einer Kontamination mit anderen, möglicherweise krankheitserregenden Mikroorganismen gekommen sein könnte.
Obwohl Enterokokken in kleinen Mengen oft keine unmittelbare Gefahr darstellen, können sie bei empfindlichen Personen, wie Kleinkindern, älteren Menschen oder Menschen mit geschwächtem Immunsystem, Infektionen auslösen. Diese betreffen meist den Magen-Darm-Trakt und können Symptome wie Durchfall, Bauchschmerzen oder Fieber verursachen. Aus diesem Grund ist es wichtig, Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um gesundheitliche Risiken zu minimieren.
Dem Gesundheitsamt liegen aktuell keine entsprechenden Erkrankungsmeldungen vor. Es handelt sich daher um eine prophylaktische Schutzmaßnahme.
Der Wasserversorger hatte sofort nach dem Bekanntwerden der Verunreinigung Maßnahmen ergriffen, so wurde im Hochbehälter eine zusätzliche Desinfektionsanlage installiert.
Nach den Ursachen für die aktuelle Verunreinigung wird zurzeit geforscht. Die ThüWa ThüringenWasser GmbH nimmt täglich Proben, sobald diese an drei hintereinander folgenden Tagen ohne Befund sind, kann das Abkochgebot aufgehoben werden.
Was bedeutet ein Abkochgebot?
Das Abkochgebot bedeutet, dass das Trinkwasser vor der Verwendung unbedingt abgekocht werden muss. Dies gilt insbesondere für das Wasser, das Sie zum Trinken, Kochen, Zubereiten von Speisen und Getränken oder zum Reinigen von Gegenständen verwenden, die in Kontakt mit Lebensmitteln kommen (z. B. Besteck oder Geschirr). Durch das Abkochen werden mögliche Keime im Wasser abgetötet und es wird sicher für den Verzehr.
So kochen Sie das Wasser richtig ab:
- Bringen Sie das Wasser einmalig sprudelnd zum Kochen, idealerweise mit einem Wasserkocher.
- Lassen Sie es mindestens 3 Minuten kochen.
- Lassen Sie das Wasser danach langsam abkühlen
Bitte beachten Sie folgende Anweisungen:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Verwenden Sie abgekochtes Wasser auch zur Zubereitung von Speisen und Getränken, für die Mundhygiene (Zähneputzen) und zum Reinigen von offenen Wunden.
Für andere Zwecke wie Duschen, Toilettenspülung und das Befüllen von Aquarien oder Fischteichen können Sie das Leitungswasser ohne Einschränkungen nutzen. Beachten Sie jedoch, dass durch das Abkochen eventuell Veränderungen im Geschmack und Geruch auftreten können. Diese können auch in den Desinfektionsmaßnahmen des Wasserversorgers begründet sein und sind unbedenklich.