Freie Veranstaltungsfläche am Lutherstein kann weiterhin genutzt werden
Die Nutzung der Fläche ist kostenfrei, maximal 500 Personen sind bei Veranstaltungen zulässig. Nutzer und Nutzerinnen zeigen die Veranstaltung bis spätestens sieben Tage vor Beginn an, unterzeichnen die Nutzungsvereinbarung und bekommen von der Stadtverwaltung Müllsäcke, Notstromleuchte, Feuerlöscher sowie ein Lärmpegelmessgerät zur Überwachung des einzuhaltenden Lärmpegels zur Verfügung gestellt. Die Stadtverwaltung Erfurt stellt vor Ort eine mobile Toilettenanlage bereit, weitere erforderliche Infrastruktur (Notstromaggregat, Beleuchtung etc.) ist von den Veranstaltenden vorzuhalten. Mittels Fotodokumentation (vorher/nachher) durch die Veranstalter ist die Sauberkeit des Platzes zu gewährleisten, mittels Lärmpegelmessung sind die vereinbarten Schallgrenzen laut Schallschutzgutachten einzuhalten.
Die Entstehung der Fläche geht auf eine Forderung von freier Szene und Stadtrat zurück, bei der erstmals eine Möglichkeit für legale Veranstaltungen zur Nachtzeit angeboten werden sollten. Dabei ist die Fläche allerdings als legales Angebot für lärmintensive Veranstaltungsformate zu verstehen – sie kann nicht die Lärmproblematik in innerstädtischen Parkanlagen lösen, da ein Planungsvorlauf sowie die An- und Abfahrt zur am Stadtrand gelegenen Fläche zu beachten sind.
In den vergangenen beiden Jahren lief die Nutzung der Fläche als Testphase. Das Feedback der Nutzerkollektive, der beteiligten Fachämter, der Polizei und auch der Ortsteilräte war positiv und konnte damit nun mit einer positiven Bewertung abgeschlossen werden.
Seit Beginn konnten neun soziokulturelle Veranstaltungsformate auf der Fläche am Lutherstein stattfinden, weitere fünf Veranstaltungen waren angezeigt und konnten aufgrund der Wetterlage nicht stattfinden. Zusätzlich wurden weitere acht Anfragen zur Fläche verzeichnet, die im Nachgang nicht zu einer Veranstaltung führten. Der Platz wurde stets sauber hinterlassen und die Schallgrenzen wurden nachweislich eingehalten. Zu einem Veranstaltungstermin lag eine Lärmbeschwerde vor, obwohl laut Polizeikontrolle keine übermäßige Lärmentwicklung feststellbar war.
Für die kommenden Nutzungen werden nun die Ergebnisse weiterhin protokolliert und jährlich evaluiert.
Wer die Fläche nutzen möchte, findet unter Freie Veranstaltungsfläche das Anzeigeformular sowie alle weiteren Nutzungsbedingungen.