Entsorgung von Pflanzen mit Buchsbaumzünsler
Befallene Pflanzenteile gehören nicht in den Hausmüll
Das Umwelt- und Naturschutzamt informiert, dass die befallenen Buchsbäume aus dem Garten oder vom Grundstück bedenkenlos über die Biotonnen, die Grüncontainer der Wertstoffhöfe oder die saisonal aufgestellten Grüncontainer zu entsorgen sind. Alle diese Möglichkeiten sind kostenfrei.
Es ist nicht erforderlich, die befallenen Buchsbäume zu verbrennen oder im Hausmüll zu entsorgen, da es sich nicht um eine meldepflichtige Pflanzenkrankheit handelt. Die Pflanzen sind lediglich von einem Parasiten befallen. Der Buchsbaumzünsler wird mit den Entsorgungsmöglichkeiten für Grünabfall schadlos und ohne Folgeerscheinungen beseitigt.
Von einer Entsorgung auf dem eigenen Kompost wird abgeraten, da sich die Schädlinge dort weiter ausbreiten können.
Zu beachten ist, dass Müllsäcke, die neben den Abfallbehältern stehen, von den Entsorgungsfahrzeugen nicht mitgenommen werden.