Verfahren zur Aufklärung der Vorwürfe zu sexueller Gewalt und Machtmissbrauch am Theater Erfurt
Der Bericht war am 4. Januar 2024 eingegangen und umfasst 123 Seiten zuzüglich Anlagen. Er wurde umgehend der vom Oberbürgermeister eingesetzten Kommission im Dezernat Kultur, Stadtentwicklung und Welterbe zugänglich gemacht und dort am 15. Januar beraten.
Um den Gremien der Stadtverwaltung eine rechts- und verfahrenssichere Vorlage zum Umgang mit den Ergebnissen vorlegen zu können, wurde der Bericht über das Rechtsamt einer beauftragten Kanzlei zur arbeitsrechtlichen Würdigung übergeben. Aspekte der Berichterstattung veranlassten die Stadtverwaltung, das Rechnungsprüfungsamt mit einer ergänzenden Untersuchung zu beauftragen.
Die Durchführung einer Sondersitzung des Werkausschusses ist am 31. Januar 2024, 16:30 Uhr im Rathaus vereinbart. Zugleich wird auch den Stadträten die Möglichkeit gegeben, sich mit den aufgearbeiteten Unterlagen befassen zu können. Ihnen wird auch die Einsicht in den Bericht auf Basis einer Verschwiegenheitserklärung gewährt, da der Bericht schützenswerte personenbezogene Daten enthält, die nicht medienöffentlich verwertbar sind.
Nach Befassung des Werksausschusses und ggf. des Stadtrates mit der Verwaltungsvorlage wird die Öffentlichkeit über die beschlossenen Konsequenzen infolge der Untersuchung – soweit datenschutzrechtlich möglich – informiert werden.
Zur vorläufigen Bewertung sagte der Beigeordnete für Kultur, Stadtentwicklung und Welterbe, Dr. Tobias J. Knoblich: „Ich bin allen an der Untersuchung Beteiligten, insbesondere der Kanzlei FS-PP Berlin und den Kommissionsmitgliedern, dankbar, dass wir in kurzer Zeit Aufklärungsarbeit betreiben konnten. Diese Arbeit erfolgte schnell, zielstrebig und vertrauensvoll. Mit den Ergebnissen, die teilweise noch der rechtlichen Bewertung bedürfen, müssen wir sorgsam umgehen. Was jetzt schon erkennbar ist: Es wurden keine verfolgbaren Straftaten identifiziert, allerdings Rechts- und Regelverstöße, denen mit Maßnahmen zu begegnen ist. Wir sind entschlossen, entsprechende Entscheidungen zu treffen. Allerdings setzt dies eine gründliche Befassung des Ausschusses bzw. des Stadtrats voraus, die wir gewährleisten.“
Zur Sondersitzung des Werkausschusses werden die Autorinnen und Autoren des Untersuchungsberichts sowie der Personalrat des Theaters als Gäste eingeladen. Der Ausschuss kann ihnen Rederecht einräumen.