Kinderreisepass abgeschafft ‒ Reisedokumente rechtzeitig beantragen

12.01.2024 14:08

Der Kinderreisepass wurde mit Beginn des Jahres 2024 abgeschafft – auch eine Verlängerung/Aktualisierung noch gültiger Kinderreisepässe ist ab sofort nicht mehr möglich.

Damit können Kinder nur noch einen Reisepass oder Personalausweis, wie ihn auch Erwachsene bekommen, erhalten. Die neuen Reisedokumente für Kinder haben die gleiche Herstellungsdauer bei der Bundesdruckerei wie bei Erwachsenen und können nicht mehr sofort mitgenommen werden. Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, das zur genannten Veränderung führt, wurde am 12. Oktober 2023 veröffentlicht. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten jedoch bis zum aufgedrucktem Datum Ihre Gültigkeit.

Zudem ist das Jahr 2024 ein Superwahljahr. Es finden sowohl Kommunalwahlen (bestehend aus Oberbürgermeister-, Stadtrats-, Ortsteilratsmitglieder-- und Ortsteilbürgermeisterwahlen), Europawahl als auch Landtagswahlen statt. Ab Ende April bis einschließlich September 2024 wird das Briefwahlbüro u.a. durch mehrere Mitarbeitende des Bürgerservicebüros abgesichert. Die Terminvorlaufzeit im Bürgerservice kann sich aufgrund der zusätzlichen Aufgabe erhöhen.

Wer eine Reise plant, sollte daher rechtzeitig die Gültigkeit seiner Reisedokumente überprüfen und im Bedarfsfall frühzeitig einen Termin zur Beantragung neuer Dokumente vereinbaren.

Personalausweise sind ab Termin aktuell in 3 Wochen abholbereit, Reisepässe in 4 Wochen. In Eilfällen ist gegen Zusatzgebühr die Ausstellung eines so genannten Expresspasses möglich, der in der Regel nach drei bis fünf Werktagen abholbereit ist. In den Zeiten vor oder in den Schulferien kann sich die Bestelldauer erfahrungsgemäß nochmals bis zu 2 Wochen verlängern. Auf die Herstellungsdauer durch die Bundesdruckerei haben die Mitarbeitenden im Bürgerservice keinen Einfluss.

Die Gebühren betragen 70 Euro für den Reisepass und 102 Euro für den Expresspass sowie 37,00 Euro für den Personalausweis bei einer Gültigkeit von zehn Jahren. Bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres betragen die Gebühren 37,50 Euro (Reisepass), 69,50 Euro (Expresspass) bzw. 22,80 EUR (Personalausweis). Diese Reisedokumente sind sechs Jahre gültig.

Allerdings kann sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern, dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig wird. In diesem Fall ist vor Reiseantritt ein neuer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.

Besonders wichtig: Reisewillige sollten sich rechtzeitig vor Reisebeginn nach den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes z.B. auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes oder bei Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften erkundigen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung dürfen zu den Einreisebestimmungen der rund 250 Länder aus rechtlichen Gründen keine Auskünfte erteilen.

Weitere Informationen zu benötigten Unterlagen und Termine zur Beantragung von Dokumenten erhalten Sie unter www.erfurt.de/buergerservice. Bei Fragen, auch zum Thema Abschaffung des Kinderreisepasses, stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Bürgerservices unter der Telefonnummer 0361/655-7844 oder per E-Mail über pass-meldewesen@erfurt.de gerne zur Verfügung.