Kriminalpräventiver Rat: Sensibles Thema im Fokus

10.11.2023 08:55

Medienkompetenz, Gespür für Cybersicherheit und Zivilcourage. Diese zentralen Aspekte nannten die Referenten anlässlich der jährlichen Fachveranstaltung des Kriminalpräventive Rates (KPR) im Festsaal. Thema war dieses Mal der Umgang mit Kinder- und Jugendpornografie für Eltern und Lehrkräfte.

Im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendpornografien können Kinder schnell und unbewusst Straftaten begehen

Foto: Kriminaloberkommissar Martin Jahn von der Landespolizeiinspektion Erfurt (von links), Staatsanwalt Daniel Thon und Andreas Horn, Dezernent für Sicherheit, Umwelt und Sport, betonten die Relevanz des Themas. Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes sind die Fallzahlen im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie von 2021 zu 2022 erneut gestiegen. In der Kriminalstatistik für 2022 sind 45.628 Fälle registriert, davon 18.738 mit minderjährigen Tatverdächtigen. Es gibt immer mehr Fälle von Kinder- und Jugendpornografie im Internet – und 41 Prozent der Tatverdächtigen sind selbst unter 18 Jahren.

Trotz der Schwere des Themas war der Rathausfestsaal nahe voll besetzt. Viele Pädagogen, IT-ler und Eltern aller Couleur nutzten diese Chance.

Andreas Horn, Beigeordneter für Sicherheit, Umwelt und Sport, und Dr. Andreas Jantowski, Direktor des Thüringer Institutes für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien, eröffneten die Veranstaltung zu diesem sensiblen Thema. Andreas Horn verwies darauf, dass der KPR nach den Veranstaltungen zu Cybergrooming und Drogenproblematik an Schulen nun ein weiteres wichtiges Thema aufgegriffen hat.

„In Thüringen gibt es bald das Fach Medienkunde ab der fünften Klasse. Meines Erachtens aber ist das viel zu spät. Besser wäre es bereits ab der dritten Klasse“, sagte Andreas Horn. Andreas Jantowski nahm diesen Hinweis auf und versprach, diesen zur Diskussion zu stellen.

Vielen Kindern und Jugendlichen sei nämlich nicht bewusst, dass sie selbst bereits eine Straftat begehen, wenn sie solche Bilder nur weiterleiten.  Dies liegt an einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2021. Auf unter anderem diese Gesetzesänderung (§ 184b StGB) ging im ersten Vortrag auch Staatsanwalt Daniel Thon ein. Demnach wurden durch die Novelle alle Handlungen im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendpornografie vom Vergehen zum Verbrechen, also einer Straftat ohne die Möglichkeit einer Abgeltung durch Geldstrafe, aufgewertet. Das aber bringe auch Probleme mit sich, die wiederum einer leichten Anpassung bedürfen.

Im zweiten Vortrag zeichnete Kriminaloberkommissar Martin Jahn von der Landespolizeiinspektion Erfurt ein Lagebild in Erfurt und gab Hinweise für Eltern und Lehrkräfte.

Die abschließende Fragerunde an die Referenten nutzten mehrere Menschen aus dem Publikum.

Hilfreiche Webseiten zum Thema:

www.soundswrong.de

Kinderpornografie melden

#denkenstattsenden (aktion-tu-was.de)

Meldestellen im Internet:

www.jugendschutz.net

www.internet-beschwerdestelle.de