Bürgerbeauftragte nimmt Fragen zur Einwohnerversammlung entgegen
Die eingehenden Fragen werden von der Bürgerbeauftragten der Stadtverwaltung Erfurt gesammelt und für die Veranstaltung aufbereitet. Grundlage für die Einwohnerversammlung ist § 15 der Thüringer Kommunalordnung, wonach die Stadt „die Einwohner über wichtige Gemeindeangelegenheiten in geeigneter Form zu unterrichten“ und zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten eine Einwohnerversammlung einzuberufen hat.
Für die Teilnahme an der Einwohnerversammlung ist keine Anmeldung notwendig, selbstverständlich können auch vor Ort weitere Fragen gestellt werden. Neben Oberbürgermeister Andreas Bausewein werden auch die Beigeordneten und Amtsleiter der Stadtverwaltung anwesend sein.
Die Fragen sind zu richten an:
Bürgerbeauftragte, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt
E-Mail: buergerbeauftragte@erfurt.de
Telefon: 0361 655-1005