Pop-Up-Store | F11: Ab sofort Bewerbungen für 2024 möglich

29.09.2023 14:32

Mit dem „Pop-Up-Store | F11“ gibt die Stadt Erfurt seit 2018 Existenzgründern und Start-ups auf dem lokalen Markt eine kostengünstige Erprobungsmöglichkeit.

Auch im kommenden Jahr Raum zum Ausprobieren innovativer Ideen und Produkte

Eine Text-Bild-Grafik
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Junge Unternehmen können ihre Geschäftsidee im Ladenraum im Erdgeschoss des Gebäudes Fischmarkt 11, in bester Innenstadtlage, im Rahmen einer Kurzzeitvermietung testen. Mehrere Unternehmen haben sich nach ihrer Erprobungsphase im Pop-Up-Store | F11, dauerhaft am Standort Erfurt angesiedelt.

Dem Ideen­poten­tial und der Möglichkeit, die Produkte auf den Markt zu bringen, steht häufig die Einkommensun­sicher­­heit in der Anfangsphase ge­gen­über. Es gibt viele mutige Erfurter mit kreativen Ideen, die es zu fördern lohnt. Die Erfurter Wirtschaftsförderung will auch künftig, Erfurter Firmen und Ideen gute Rahmenbedingungen fürs Wachstum vor Ort bieten

Die Wirtschaftsförderung und die IHK ziehen dabei an einem gemeinsamen Strang. In Thüringen steht Existenzgründern ein System aus Programmen und kom­binierter Unter­stützung aus Finanz- und Sachleistungen zur Verfügung. Im ThEx, dem Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unter­neh­mertum, werden spezifische Projekte für Existenzgründungen angeboten, die unter anderem aus umfangreichen Beratungsleistungen und der Bereitstellung von Finanz­mitteln bestehen. Die Stadt Erfurt trägt mit räum­lichen Stand­orten/ Treff­punkten für Grün­dungswil­lige bei.

Interessierte Gründerinnen und Gründer können ab sofort ihr Konzept einreichen und sich damit für das Jahr 2024 bewerben.

Die Voraussetzungen für ein Mietverhältnis

  • Firmenneugründung mit innovativen Produktideen, Kreative, Handwerkskunst, ein bestehender Online-Handel ist zulässig
  • Mietpreis: 100 Euro pro Woche, zzgl. Nebenkostenpauschale von 30 Euro pro Woche
  • Mietdauer: mindestens zwei Wochen, maximal drei Monate
  • Raumbeschaffenheit: Wie gemietet – so verlassen; für die Raumausstattung sind die Mieter verantwortlich
  • Kooperationen mit themennahen Gründern sind zeitgleich möglich

Bewerbung

Die Bewerbung sollte Folgendes enthalten:

  • Kurzbeschreibung des neu gegründeten Unternehmens und der innovativen Produktidee
  • Erklärung, ob in Perspektive die Absicht besteht, ein eigenes Ladenlokal zu betreiben und Konzept der Vermarktung
  • ggf. Informationen zum betriebenen Online-Handel
  • beabsichtigter Wunschtermin und Wunschdauer des Mietvorhabens

Die Bewerberauswahl erfolgt durch eine Jury des Amtes für Wirtschaftsförderung.

Bewerbungen für das Jahr 2024 sind jederzeit per E-Mail an das Amt für Wirtschaftsförderung möglich.

E-Mail