Badespaß in öffentlichen Zierbrunnen – darf ich das?
Wenn auch verständlich bei den aktuellen Temperaturen, so ist das Baden in den Brunnenanlagen gemäß der Grünanlagensatzung der Landeshauptstadt Erfurt vom 10. März 2009 untersagt. Gleiches gilt für das Betreten sowie Verunreinigen der Wasseranlagen. Auch Hunde dürfen nicht zum Baden in Brunnenanlagen gelassen werden.
Gründe hierfür sind u. a. die erhöhte Rutschgefahr durch die Algen, die sich bei Nässe unweigerlich bilden, sowie die zur Desinfektion eingesetzten Mittel, die hautunverträglich sind und zu Irritationen führen können. Zum anderen sind Verletzungen durch die scharfkantigen technischen Einbauten nicht auszuschließen. Durch das Betreten der Wasserbecken können auch die empfindlichen und teuren Düsen beschädigt werden. Die Stadt gibt außerdem zu bedenken, dass das Wasser der Zierbrunnen lediglich umgewälzt und nicht gereinigt wird.