Erstattung des Sozialtickets gilt auch fürs Deutschlandticket der Evag
Der Zuschuss gilt somit ausschließlich für folgende Tickets der Evag:
- Monatskarte (ohne Aboverpflichtung),
- Abo Solo,
- Abo Plus,
- Abo Mobil 65 sowie
- das Deutschlandticket.
Die Zahlung des monatlichen Zuschussbetrages an die leistungsberechtigten Abonnenten (Abo Solo, Abo Plus, Abo Mobil 65 sowie des Deutschlandtickets) erfolgt nach der Bewilligung je nach Berechtigungsdauer des Sozialausweises jeweils zum Monatsende automatisch.
Informationen zum Sozialticket, insbesondere zum Antragsverfahren, gibt es auf der Seite zum Sozialticket.
Ein Vergleich der Abo-Angebote ist auf den Seiten der Evag möglich.