E-Mobilität: Hindernis Ladekabel
„Es besteht kein Anrecht darauf, ein privates Ladekabel über den Gehweg zu legen“, erklärt Christian Gräner, Abteilungsleiter im Tiefbau- und Verkehrsamt.
Begründet wird die Entscheidung damit, dass die Barrierefreiheit von Fußgängern – vor allem mobilitätseingeschränkten Personen – beeinträchtigt wird. Die Ladekabel werden im schlimmsten Fall zur Stolperfalle.
„Die Sicherheit der Fußgänger müssen wir höher bewerten als die privaten Interessen einzelner. Damit richten wir uns auch nach einem Entscheid des Verwaltungsgerichtes Frankfurt am Main. Es hatte bereits im Februar 2022 die Klage eines E-Auto-Besitzers abgewiesen“, so Gräner weiter.