Mehrwegpflicht für Gastronomen tritt in Kraft
Regelungen gelten bundesweit ab 1. Januar
Eine Ausnahme gibt es bei kleineren gastronomischen Einrichtungen, also Imbissen und Kiosken, in denen maximal fünf Beschäftigte arbeiten und die nicht mehr als 80 Quadratmeter Ladenfläche haben. Hier muss keine Mehrwegalternative angeboten werden, es besteht jedoch die Pflicht, das Essen zum Mitnehmen in eigene mitgebrachte Behälter zu befüllen. Sie müssen sauber und leer sein. Die entsprechenden gastronomischen Einrichtungen müssen auf diese Möglichkeit hinweisen.
Die Kundinnen und Kunden, die ihr Essen oder das Getränk mitnehmen möchten, haben nun die Wahl, sich für eine nachhaltigere und umweltschonendere Variante zu entscheiden. Über die Art der Abwicklung, zum Beispiel durch ein Pfandsystem, entscheidet die Lokalität selbst. Der Gastronomiebetrieb hat dabei die Wahl, ob er sein eigenes Mehrweggeschirr oder die Beteiligung an einem sogenannten Mehrweg-System anbietet.
„Auch, wenn die Mehrwegangebotspflicht als Beschluss kommt, sehen wir darin eine große Chance, den Verpackungsmüll für Getränke und Speisen, die zum Mitnehmen verkauft werden, deutlich zu verringern“, sagt Andreas Horn, Beigeordneter für Sicherheit und Umwelt. Allein in Deutschland fallen jeden Tag 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Einwegverpackungen zum Mitnehmen an. Eine Messung ergab, dass der Straßenmüll zu über 40 Prozent aus To-Go-Verpackungen besteht (Quelle: Mission Mehrweg).
Das bedeutet, dass sich mit der Nutzung der Mehrwegalternativen nicht nur die Abfallmenge reduziert, sondern auch die Reinigungskosten im Stadtgebiet deutlich verringert werden können. „Ich erhoffe mir ebenso für die öffentlichen Plätze, Grünflächen und Parks eine Verbesserung der Müllsituation“, so Horn weiter. Im Jahr 2021 wurden 288 Tonnen Müll aus den 24 Parks der Landeshauptstadt entsorgt. Sieben Jahre zuvor war es noch die Hälfte.