Grillverbot in Park- und Grünanlagen
Anhaltende Trockenheit macht Vorsichtsmaßnahmen erforderlich
Nicht erlaubt sind außerdem das Anzünden von Kerzen oder von Kohle, z. B. für Wasserpfeifen, das Wegwerfen von Streichhölzern und glühenden Zigarettenstummeln sowie das Entsorgen von Asche oder Tabakresten, die ein Feuer entfachen können. Auch Glasflaschen oder Scherben können Brände auslösen. Das Garten- und Friedhofsamt bittet daher um besondere Vorsicht und Achtsamkeit.
Auch die Zufahrtswege zu Feldern, Wäldern und Parkanlagen müssen freigehalten werden, damit im Ernstfall Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und der Rettungsdienste passieren können.