Übernahme von Aufwendungen bei privater Unterbringung von Ukrainern
Kosten können beim Amt für Soziales geltend gemacht werden
Ab sofort kann auf das entsprechende Formular unter www.erfurt.de/ef141137 zugegriffen werden.
Die Pauschalzahlung ist rückwirkend frühestens ab 24. Februar 2022 beziehungsweise ab Tag der Aufnahme bis zum Rechtskreiswechsel in das SGB II oder XII möglich.
Das Amt für Soziales bittet, die Vereinbarung auszufüllen und in zweifacher Ausfertigung mit Unterschrift zur Bearbeitung an folgende Anschrift zurückzusenden:
Amt für Soziales
Sachgebiet Migration
Juri-Gagarin-Ring 150
99084 Erfurt
Grundsätzlich sind keine weiteren Unterlagen vorzulegen. Die Zahlung der Pauschalen erfolgt schnellstmöglich und unbar auf das vereinbarte beziehungsweise angegebene Konto der unterstützenden Person/en. Um eine zügige Abarbeitung zu ermöglichen, erfolgt die Bearbeitung lediglich auf dem Postweg. Vorsprachen im Amt für Soziales sind hierzu grundsätzlich nicht möglich. Aufgrund der sehr hohen Anzahl an entsprechenden Erstattungsvorgängen wird mit einer Bearbeitungszeit bis mindestens Ende August 2022 gerechnet. Bis dahin wird gebeten, von Rückfragen im Amt für Soziales abzusehen.
Weitere Informationen zum Verfahren sind auf hier eingestellt.