Stadt Erfurt trifft Maßnahmen zum Tierschutz bei Rassehundeausstellung
Neuerung der Tierschutz-Hundeverordnung kommt erstmals zur Anwendung
Allerdings finden die Schauen unter veränderten rechtlichen Bedingungen statt. Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr eine Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung erlassen. Wesentlicher Punkt ist das generelle Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen. Die Verordnung trat zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft. In Erfurt kommt die Regelung nun erstmals bei der Rassehundeausstellung zur Anwendung.
„Leider war es in den vergangenen Jahren Gang und Gebe, dass auch Hunde ausgestellt wurden, die eindeutige Merkmale der Qualzucht aufwiesen. Diese ist definiert durch das das erblich bedingte Fehlen oder die Umgestaltung von Körperteilen und Organen für den artgemäßen Gebrauch“, erklärt Erfurts Amtstierarzt Dr. Ulrich Kreis. Beispiele für Qualzuchten seien kurzköpfige Hunde mit Atemnot, Hunde ohne Fell, Hunde ohne oder mit Stummelschwanz, ohne vollständiges Gebiss, mit Schäden an den Gelenken, ererbten Augenerkrankungen und vieles andere mehr. Betroffene Tiere würden daher ihr ganzes Leben unter Schmerzen, eingeschränkter Beweglichkeit, Stoffwechselstörungen und andere Krankheiten leiden. Ahnungslose Besitzer müssten in der Regel immense Kosten für die Behandlung ihrer Vierbeiner aufbringen.
„Wir müssen leider feststellen, dass die Zuchtverbände in den vergangenen Jahren nur im Ausnahmefall wirklich durchgreifende und erfolgreiche Maßnahmen zur Beseitigung dieser erblichen Probleme ergriffen und umgesetzt haben. Systematische Untersuchungen und Ausschluss von Merkmalsträgern aus der Zucht blieben aus“, umreißt Dr. Kreis die Situation. Noch viel gravierender sei es bei Züchtern oder Rassehunden, die nicht den Zuchtverbänden angeschlossen sind. Dies gelte natürlich besonders auch für die vielen unreglementierten Zuchten im Ausland.
Durch das Verbot soll nun der Anreiz, Hunde mit Qualzuchtmerkmalen auszustellen, die dabei gegebenenfalls auch Preise gewinnen, reduziert werden. Gleichzeitig soll damit verhindert werden, dass diese Hunde von einem Publikum wahrgenommen werden und dadurch die Nachfrage nach ihnen steigt. Von dem Ausstellungsverbot erfasst werden auch Rassehunde aus dem Ausland.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hat daher mit großem Aufwand unter Mithilfe von tierärztlichen Sachverständigen eine sehr umfangreiche Anordnung an den Veranstalter der Ausstellung erlassen, um sicherzustellen, dass Qualzuchthunde nicht gezeigt werden. Diese Anordnung sieht eine umfangreiche tierärztliche Untersuchung auf verdeckte Qualzuchtmerkmale bereits vor der Anmeldung zur Ausstellung sowie eine weitere Prüfung auf sichtbare Merkmale vor Einlass vor. Bei der Ausstellung sind auch umfangreiche Kontrollen zur Umsetzung der Anforderung durch die Behörde geplant. „Wir sehen in unseren Maßnahmen eine große Chance, die Umsetzung des im Tierschutzgesetz verankerten Verbots der Qualzucht voranzubringen und die schlimmsten Auswüchse in der Rassehundezucht in den kommenden Jahren einzudämmen“, so der Amtstierarzt.