Förderanträge für Projekte der nachhaltigen Stadtentwicklung noch bis 31. März stellen!
Oder Sie haben Projekte in den Stadtteilen, Straßen und Plätzen von Erfurt, wenn diese sich mit nachhaltigen Themen kommunizieren lassen, vielleicht neue Ideen zur Umsetzung der Schwerpunkte aus der Erfurter Nachhaltigkeitsstrategie. Dann können Sie einen Antrag auf Förderung noch bis zum 31. März stellen.
Fördervoraussetzungen regelt die Förderrichtlinie, die auf erfurt.de abrufbar ist. Dort sind auch die Antragsformulare, Vordruck und Förderrichtlinie, erhältlich. Förderwürdig sind danach die Organisation und Durchführung von Schulungs- und Informationsveranstaltungen, Ausstellungen und Präsentationen, Projekte, die beispielhaft sichtbar nachhaltige zukunftsorientierte Stadtentwicklung in der Öffentlichkeit demonstrieren (z. B. nachhaltige Bildung, ökologisches Bauen, ökologische Landwirtschaft und Gartenbau, autofreie Lebensgestaltung, barrierefreie Stadtgestaltung, Fairer Handel) sowie Projekte mit Kindern und Jugendlichen u. a. Besonderer Wert wird auf Innovation mit Modellcharakter gelegt, welcher für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich und vorwiegend von öffentlichem Interesse ist.
Anträge können per E-Mail oder Post unter der Adresse Umwelt- und Naturschutzamt, Abteilung Strategische Umweltplanung und Nachhaltigkeitsmanagement, Fischmarkt 11, 99084 Erfurt eingereicht werden.