Gesundheitsamt informiert zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Das Gesundheitsamt, in dessen Bereich die Einrichtung ihren Hauptsitz hat, ist zu benachrichtigen, wenn Mitarbeitende weder einen Impf-, Genesenen- oder Kontraindikationsnachweis vorgelegt haben oder Zweifel an der Richtigkeit bestehen. Derzeit bereitet das Gesundheitsamt Erfurt gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium einen datenschutzkonformen Meldeweg vor, der in Kürze veröffentlicht wird.
Bis dahin bittet das Gesundheitsamt darum, keine Meldungen per Post oder E-Mail vorzunehmen.