Aufstallpflicht ist aufgehoben
Die Allgemeinverfügung wurde am Mittwoch, dem 2. Februar 2022, mittels Notfallbekanntmachung veröffentlicht und tritt am Donnerstag, dem 3. Februar 2022 in Kraft. Da es sich um einen begünstigten Verwaltungsakt handelt, können die Geflügelhalter die Tiere ab sofort ins Freie lassen.
Nach einer neu durchgeführten Risikoeinschätzung und der Tatsache, dass in Thüringen kein erhöhtes Aufkommen an verendeten Wildvögeln zu verzeichnen war, wurde eine neue Evaluierung der Risikobeurteilung für das Stadtgebiet Erfurt, insbesondere für die oben genannten Gebiete, vorgenommen und die Allgemeinverfügung zur Aufstallung vom 10. Dezember 2021 aufgehoben.
Da sich die Seuchenlage in Thüringen deutlich beruhigt hat, ist eine Aufrechterhaltung des Aufstallungsgebotes zum gegenwärtigen Zeitpunkt daher nicht mehr geboten.
Der vollständige Inhalt der Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite der Landeshauptstadt Erfurt sowie mit vorheriger Terminvereinbarung im Sekretariat des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, Johannesstraße 173, 99084 Erfurt eingesehen werden.