Feuerwerk im öffentlichen Raum verboten
„Auf privaten Flächen ist das Abbrennen von Feuerwerk zwar nicht verboten, wir appellieren jedoch an die Vernunft der Grundstückseigentümer“, so Erfurts Oberbürgermeister Andreas Bausewein. „Insbesondere Menschenansammlungen müssen vermieden werden. Kontaktreduzierung ist das Gebot der Stunde. Bereits Anfang letzten Jahres haben wir einen deutlichen Anstieg der Zahlen nach den Feiertagen verzeichnet, in diesem Jahr ist die Situation weitaus kritischer. Das Personal in den Kliniken ist am Limit. Umso wichtiger ist es daher auch, durch Feuerwerk keine unnötigen Verletzungen zu riskieren.“
Bausewein warnt daher davor, das bundesweite Verkaufsverbot zu umgehen und Silvesterknaller aus dem Ausland zu beziehen. Während legale Feuerwerkskörper mit einer Registrierungsnummer und dem CE-Siegel mit Kennnummer der Prüfstelle gekennzeichnet ist, fehlen für das Feuerwerk aus dem Ausland oft die notwendigen Materialprüfungen und Zulassungen. Wer solches Feuerwerk aus dem Ausland mitbringt, bereits mitgebracht hat und aufbewahrt, transportiert, weiter verschenkt, veräußert oder abbrennt, verstößt gegen die Vorschriften nach dem Sprengstoff- oder Zollrecht und macht sich somit strafbar.