Städtische Sportanlagen: Umkleidekabine und Duschen sind geschlossen
Regelungen gelten vorerst bis zum 14. Januar
Weiterhin ist Sport in geschlossenen Räumen möglich. Der organisierte Sport (Schul-, Vereins- und Leistungssport) kann auch in den nächsten vier Wochen in den kommunalen Sporthallen trainieren und seinen Punktspiel- und Wettkampfbetrieb durchführen. Im Hinblick auf die Kontaktreduzierung werden hierzu Beschränkungen in der maximalen Anzahl gleichzeitiger Nutzer während der Warnphase verbindlich vorgegeben. Wie viele Nutzer gleichzeitig in die jeweilige Halle dürfen, schreibt das Infektionsschutzkonzept des Erfurter Sportbetriebs vor.
Untersagt ist allerdings ab sofort in allen Sportanlagen (drinnen und draußen) die Nutzung von Umkleidekabinen und Duschen. Sportlerinnen und Sportler sind aufgefordert, die Sportanlagen in Sportbekleidung zu betreten und zu Hause zu duschen. Nicht genutzt werden dürfen in den Sportanlagen die Gemeinschaftsräume. Vor und nach dem Trainings- bzw. Spielbetrieb darf sich auch zu sonstigen Zwecken niemand in und auf der Sportanlage aufhalten. Die Stadtverwaltung appelliert an die Sportvereine, die Kontakte der Sportlerinnen und Sportler weitestgehend zu beschränken.
Diese Regelungen gelten vorerst bis zum 14. Januar, können aber jederzeit verschärft werden, wenn sie nicht beachtet werden oder wenn sich die pandemische Lage zuspitzt.