Wartungsarbeiten an den Parkscheinautomaten
Das Parken auf den sonst gebührenpflichtigen Kfz-Stellplätzen ist in diesem Zeitraum kostenfrei. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass gemäß den Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine amtlich zugelassene Parkscheibe verwendet werden muss.