2G Plus: Erleichterung für vollständig Immunisierte
2G Plus gilt gemäß Thüringer Verordnung in Fitnessstudios und Freizeitsportangeboten in geschlossenen Räumen, bei Chorproben, Orchesterproben mit Blasinstrumenten, in Spielhallen und -banken sowie Wettbüros.
Folgende Personen müssen hier keinen negativen Schnelltest mehr nachweisen:
- vollständig Geimpfte, deren letzte Impfung nicht länger als sechs Monate her ist
- Geimpfte, die nach einer Impfung mit Johnson & Johnson eine zweite Impfung mit Moderna oder Biontech erhalten haben, die nicht länger als sechs Monate her ist
- Geimpfte, die die Auffrischimpfung erhalten haben
- Genesene, deren Nachweis über den positiven PCR-Test mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist
Geimpfte, deren zweite Impfung länger als sechs Monate zurückliegt und die noch keine Auffrischimpfung erhalten haben, oder Genesene, deren PCR-Test noch keine 28 Tage alt oder älter als sechs Monate ist, müssen im Rahmen von 2G Plus weiterhin ein negatives Testergebnis (Antigen-Schnelltest) vorweisen.
Die Gesundheitsministerin begründet die Entscheidung damit, dass die Aussagekraft von Antigenschnelltests bei den genannten Gruppen im Falle einer Infektion deutlich reduziert sei. Zwar könnten Geimpfte und Genesene eine ähnliche hohe Viruslast im Nasen-Rachen-Raum aufweisen wie nicht-immunisierte Personen, sie scheiden jedoch deutlich kürzer Viren aus. „Die Wahrscheinlichkeit falsch-negativer Antigenschnelltests ist daher bei diesem Personenkreis hoch und die Sinnhaftigkeit einer Testung muss in Frage gestellt werden“, heißt es im Schreiben der Ministerin. Hinzu komme die deutlich reduzierte Ansteckungsgefahr, die von immunisierten Personen ausgeht.