Neue Allgemeinverfügung gilt ab 26. Oktober
Für öffentliche Veranstaltungen gemäß §14 (1) der Thüringer Landesverordnung gilt: Nehmen mehr als 250 Personen teil, muss eine Erlaubnis beantragt werden. Damit wird die Thüringer Verordnung verschärft, die hier eine Grenze von 500 Teilnehmenden festlegt. Unter freiem Himmel gilt – wie vom Freistaat festgelegt – die Antrags- bzw. Erlaubnispflicht ab 1.000 teilnehmenden Personen. Der Antrag ist spätestens zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn an das Gesundheitsamt zu stellen.
Für Veranstalter oder Betreiber von Gaststätten, Hotels, Saunen, Fitnessstudios etc., die sich statt der verpflichtenden 3G-Regelung für strengere Zugangsregelungen gemäß des Optionsmodells der Thüringer Verordnung entscheiden (2G oder3G-Plus), gilt nun: Sie müssen Ihre Entscheidung fünf Werktage vor Beginn der Veranstaltung bzw. der Anwendung des Optionsmodells per E-Mail an veranstaltung.corona@erfurt.de anzeigen.