Landeshauptstadt Erfurt in Corona-Warnstufe 1
Gesundheitsamt verzichtet auf weiterreichende Maßnahmen
Laut Thüringer Verordnung muss die Stadtverwaltung nun weiterführende Maßnahmen zum Infektionsschutz treffen. Bei diesen sollen aber auch das Ausmaß des allgemeinen Infektionsgeschehens sowie örtliche Besonderheiten der Infektionslage berücksichtigt werden.
Nach reiflichen Abwägungen hat sich das Erfurter Gesundheitsamt dazu entschlossen, keine neue Allgemeinverfügung mit weiteren Schutzmaßnahmen zu erlassen. So wird es in der Landeshauptstadt vorerst keine erweiterte Testpflicht geben, auch muss in geschlossenen Räumen noch nicht die 3G-Regel angewendet werden. Lediglich in den Bereichen Schule und Kita werden entsprechend der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport neue Maßnahmen in Kraft treten. Schülerinnen und Schüler erhalten nun beispielsweise zweimal pro Woche ein Testangebot durch die Schulleitung.
Erst wenn das Infektionsgeschehen dynamischer werden sollte, wird die Stadt weiterreichende Maßnahmen erlassen. Diesen Entschluss hat Oberbürgermeister Andreas Bausewein dem Thüringer Gesundheitsministerium und dem Landesverwaltungsamt in Weimar in einem Schreiben mitgeteilt.
Als Begründung führte Bausewein unter anderem an, dass Erfurt seit neun Tagen eine rückläufige Inzidenz verzeichnet. Gestern waren es 34 Neuinfektionen. Diese betreffen hauptsächlich Kinder und Jugendliche und nicht die Risikogruppen für schwere Verläufe. Außerdem bezeichnet das Erfurter Helios-Klinikum als Maximalversorger und Level-1-Klinik seine Auslastung durch Covid-Erkrankte als „stabil und unkritisch“. Die Auslastung der Kinderintensivbetten sei durch andere Erkrankungsbilder verursacht. Die Erfurter Hospitalisierungsinzidenz liegt stabil unter dem Grenzwert von 4,0. Darüber hinaus verzeichnet Erfurt eine aktuelle Quote von 68,7 Prozent vollständig Geimpfter und liegt damit über dem landesweiten Durchschnitt.