Schulbeginn 2021 – Jeder ist gefragt für sichere Schulwege
Eines vorweg – in Erfurt sind die Schulwege objektiv sicher. Seit Jahren begleitet die Stadtverwaltung aktiv das Umfeld von Schulen und Kindergärten, um dieses verkehrssicher zu gestalten. Dennoch sorgen sich zahlreiche Eltern um ihr Kind und bringen es deshalb mit dem Auto zur Schule. Damit provozieren sie nicht selten Staus und Verkehrschaos vor den Schultoren. Riskante Wendemanöver und schlecht einsehbare Straßenübergänge durch regelwidriges Anhalten machen den Verkehr für andere Schulkinder zu einem unkalkulierbaren Risiko.
Dabei können die allermeisten Kinder – auch Grundschüler – den Schulweg mit ein wenig Vorbereitung ohne Elternhilfe problemlos meistern. Für die Kinder ist das sogar ein wichtiger Schritt zu mehr Selbstständigkeit. Der Schulweg zu Fuß oder mit Straßenbahn und Bus hat viele weitere Vorteile:
- Besser lernen:
Kinder, die zur Schule laufen oder ab ausreichendem Alter (nicht vor der 4. Klasse) mit dem Fahrrad zur Schule fahren, sind im Unterricht deutlich konzentrierter. - Bewegung tut gut:
Bewegungsmangel ist laut Weltgesundheitsorganisation einer der Hauptgründe für Krankheiten. Kinder, die zu viel Zeit im Sitzen verbringen, entwickeln zudem nur unzureichende motorische Fähigkeiten. Sie stolpern schneller und stürzen öfter. - Selbstständigkeit fördern:
Kinder, die zur Schule laufen, sind selbstständiger und reifen schneller zu mündigen Verkehrsteilnehmern heran. Sich nach der Schule noch zu unterhalten und Zeit zu verbringen, stärkt außerdem das Sozialverhalten.
Die Stadtverwaltung wirbt daher für den Schulweg zu Fuß oder mit dem ÖPNV. Für alle staatlichen Grundschulen existieren Schulwegpläne, in denen Empfehlungen für eine sichere Wegeführung zur jeweiligen Schule enthalten sind. Entlang dieser empfohlenen Wege sind seit den 1990er Jahren eine Vielzahl von zusätzlichen verkehrssichernden Maßnahmen ergriffen worden. Dabei ist nicht immer der kürzeste Weg automatisch der sicherste. Wichtig ist zudem, ausreichend Zeit für den Schulweg einzuplanen – wer gehetzt ist oder unter Zeitdruck steht, ist im Straßenverkehr weniger aufmerksam.
Natürlich muss auch jeder einzelne Verkehrsteilnehmer seinen Beitrag zu einem sicheren Schulweg leisten und muss dafür nur die Regeln beachten:
- „30“ heißt „30“
An allen Hauptverkehrsstraßen vor Schuleingängen ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h (oder weniger) begrenzt. Dies dient der Sicherheit der Schulkinder, da diese oftmals Geschwindigkeiten noch nicht richtig einschätzen können. Insofern sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, diese Vorschriften auch einzuhalten. - „Halteverbot“ heißt „Halteverbot“
An vielen Schulen und Kindergärten bestehen Halteverbote. Diese dienen zur Freihaltung von Feuerwehrzufahrten und Rettungswegen, aber auch von Zugängen in die Einrichtungen. Durch regelwidrige Haltevorgänge oder auch Parken „in zweiter Reihe“ wird die Sichtbeziehung der Kinder auf den Straßenverkehr so behindert, dass gefährliche Situationen für die Kinder erst entstehen.
Weiter ist es vorgeschrieben, dass vor und nach Zebrastreifen nicht gehalten und im Bereich von Haltestellen nicht geparkt werden darf. - „Rot“ heißt „Rot“
Wenn eine Fußgängerampel „Rot“ zeigt, darf die Fahrbahn nicht überquert werden. Kinder beobachten das Verhalten von Erwachsenen sehr genau und ahmen dieses nach. Im Sinne der Vorbildfunktion sollte es daher für jeden Verkehrsteilnehmer tabu sein, eine rote Ampel zu missachten.
Für Eltern besteht eine Vielzahl von Informationsmöglichkeiten zur sicheren Benutzung des Schulweges. Auch die Stadtverwaltung steht jederzeit beratend zur Seite. Schlussendlich kann und muss jeder einzelne Verkehrsteilnehmer durch sein eigenes Verhalten einen wichtigen Beitrag für sichere Schulwege leisten.