Einzelhandel kann ab Montag mit Auflagen öffnen
Gemäß Infektionsschutzgesetz können Geschäfte ab Montag mit Terminvereinbarung („Click and Meet“) öffnen. Voraussetzung ist, dass Kundinnen und Kunden einen negativen Corona-Test vorlegen. Kinder benötigen ab einem Alter von 6 Jahren einen Nachweis. Das Testergebnis darf beim Shoppen nicht älter als 24 Stunden sein. Tests, die berufsbedingt vom medizinischen Personal durchgeführt werden und nicht älter als 24 Stunden sind, sind ebenfalls gültig. Alternativ kann der Nachweis über die vollständige Impfung erbracht werden, sofern die Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Wer sich in einer der 29 regionalen Impfstellen oder den drei großen Impfzentren des Freistaats gegen Covid-19 immunisieren ließ, kann den digitalen Impfnachweis im Thüringer Impfportal anfordern. Auch eine nachweislich überstandene Corona-Infektion ersetzt den Schnelltest. Der positive PCR-Test darf dabei maximal sieben Monate alt sein.
In den Geschäften müssen zusätzlich die Kontaktdaten der Kundinnen und Kunden erfasst werden. Beim Einkaufen ist ein qualifizierter medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Das Infektionsschutzgesetz regelt, wie viele Kunden sich gleichzeitig in einem Geschäft aufhalten dürfen. Hier gilt bei mehreren Einzelterminen: pro 40 m² ein Kunde. Die Einzeltermine können von den Angehörigen eines gemeinsamen Haushaltes wahrgenommen werden.
Schnelltests können in Erfurt aktuell in neun Testzentren, in 33 Arztpraxen und neun Apotheken durchgeführt werden. Eine Übersicht ist im Corona-Informationsportal zu finden.
Im Lebensmittelhandel, in Apotheken und Geschäften des täglichen Bedarfs, die bereits vor Unterschreitung des Schwellenwertes geöffnet waren, sind weiterhin keine Terminvereinbarung und kein Nachweis erforderlich.