Einzelhandel darf voraussichtlich ab Montag öffnen
Shopping mit Terminvergabe möglich
Das Infektionsschutzgesetz des Bundes, das die Maßnahmen ab einem Inzidenzwert von über 100 regelt, sieht vor, dass der Einzelhandel unter dem Wert von 150 öffnen darf, wenn die Kunden mit den Geschäftsinhabern einen Termin vereinbaren, einen Negativtest vorlegen und einen Mund- Nasenschutz tragen. Die entsprechenden Tests können in den vielen Teststellen im Stadtgebiet kostenfrei durchgeführt werden. Eine aktuelle Übersicht ist auf www.erfurt.de/ef138032 zu finden. Auf dieser Seite können Interessierte ebenfalls in Erfahrung bringen, ob vorab ein Termin zum Testen vereinbart werden muss oder ein Test ohne Termin möglich ist.
Das Testergebnis darf beim Shoppen nicht älter als 24 Stunden sein. Tests, die berufsbedingt vom medizinischen Personal durchgeführt werden und nicht älter als 24 Stunden sind, sind ebenfalls gültig. Vollständig Geimpfte (zwei Wochen nach Zweitimpfung) und Genesene legen den Impfnachweis bzw. den Nachweis über die Infektion vor.
In den Geschäften müssen zusätzlich die Kontaktdaten der Kundinnen und Kunden erfasst werden.
Das Infektionsschutzgesetz regelt, wie viele Kunden sich gleichzeitig in einem Geschäft aufhalten dürfen. Hier gilt bei mehreren Einzelterminen: pro 40 m² ein Kunde. Die Einzeltermine können von den Angehörigen eines gemeinsamen Haushaltes wahrgenommen werden.