Kein Schnelltest für Geimpfte und Genesene notwendig
Bei den Genesenen reicht der Nachweis für einen positiven PCR-Test in Kombination mit einem Personaldokument. Als genesen gilt morgen, wer frühestens am 09.04.2021 ein positives Testergebnis hatte. Am Sonntag ist der 10.04.2021 der Stichtag.
Achtung: Vor dem 10.10.2020 bzw. 11.10.2020 Erkrankte gelten nicht mehr als genesen!
Um den Nachweis künftig zu erleichtern, bereitet das Gesundheitsamt eine Bescheinigung vor, die von Genesenen genutzt werden soll. Kann ab kommenden Montag (10.05.2021) beim Gesundheitsamt per E-Mail bescheinigung.corona@erfurt.de angefordert werden. Voraussetzung ist ein positiver PCR-Test.