Geflügelpest: Beobachtungsgebiet wurde ausgeweitet
Die Ortsteile Bindersleben, Schmira, Hochheim, Bischleben-Stedten sowie die Cyriaksbergsiedlung und Peterbornsiedlung sind Sperrbezirk, hier gilt die Stallpflicht.
Danach sind Geflügel und die in Gefangenschaft gehaltenen Vögel anderer Arten in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten.
Zudem haben Tierhalter unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts sowie der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.
Die Allgemeinverfügung wurde entsprechend angepasst.