Bekämpfung der Geflügelpest: Pflicht zur Aufstallung ist aufgehoben
Wie das Erfurter Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informiert, ist die Aufstallung aller Bestände mit gehaltenen Vögeln ab sofort für die Orts- und Stadtteile Kühnhausen, Sulzer Siedlung, Stotternheim, Schwerborn, Gispersleben, Roter Berg, Hohenwinden, Johannesvorstadt, Frienstedt, Ermstedt, Gottstedt und Mittelhausen aufgehoben.
Die Allgemeinverfügung wird am Montag, dem 22.02.2021, durch eine Notbekanntmachung veröffentlicht. Da es sich jedoch um einen begünstigten Verwaltungsakt handelt, können die Geflügelhalter die Tiere bereits am Wochenende ins Freie lassen.
Nach dem erfolgten Nachweis der Geflügelpest in einem Kleinstbestand im Landkreis Nordhausen Anfang Januar waren die angeordneten Schutzmaßnahmen für alle gehaltenen Vögel in den genannten Orts- und Stadtteilen zwingend geboten. Diese wurde durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Erfurt mit der Allgemeinverfügung vom 07.01.2021, nochmals geändert durch die Allgemeinverfügung vom 19.01.2021, angeordnet.
Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) hat nun darüber informiert, dass die Untersuchungen im Sperrbezirk zum Ausbruch in Nordhausen negativ beendet wurden.
Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass bisher nach wie vor in Thüringen kein erhöhtes Aufkommen an verendeten Wildvögeln zu verzeichnen ist, wurde eine neue Evaluierung der Risikobeurteilung für das Stadtgebiet Erfurt, insbesondere für die genannten Orts-und Stadtteile, vorgenommen und die Allgemeinverfügung wird aufgehoben. Da sich die Seuchenlage in Thüringen deutlich beruhigt hat, ist eine Aufrechterhaltung des Aufstallungsgebotes zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr geboten.
Die Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutzes (TLV) zu vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhaltungen in Thüringen ist hingegen weiterhin wirksam. Sie gilt seit dem 08.01.2021 und ist über die Startseite der Website des TLV einzusehen.