Positiv-Ergebnisse von Antigen-Schnelltests müssen gemeldet werden
Gesundheitsamt hat dazu eine Hotline eingerichtet
Antigentests können schneller durchgeführt werden als PCR-Tests, mit denen standardmäßig getestet wird. Weitere Vorteile sind die vergleichsweise geringen Kosten und die leichte Handhabung. Sie erlaubt die Testung auch außerhalb eines Labors. So kann ein Schnelltest helfen, asymptomatische, möglicherweise infektiöse Personen leicht festzustellen und durch geeignete Maßnahmen – wie zum Beispiel vorübergehende häusliche Isolation – die Übertragung des Virus zu verhindern.
Die Schnelltests erkennen sind derzeit allerdings noch nicht so zuverlässig. Deshalb muss ein positives Antigen-Testergebnis mittels PCR-Test bestätigt werden. Alle zurzeit auf dem Markt befindlichen Antigen-Schnelltests müssen von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) rechnet etwa ab Anfang März mit den ersten Sonderzulassungen von Corona-Schnelltests für Laien.
Nach der 3. Thüringer Sonderverordnung gelten Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltestergebnis als Ansteckungsverdächtige. Sie sind daher verpflichtet, sich in häusliche Isolation bzw. Quarantäne zu begeben. Symptome einer COVID-19-Erkrankung sind unverzüglich dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Die Pflicht zur Absonderung entfällt, wenn das Testergebnis der nachfolgenden PCR-Testung negativ ist, spätestens nach Ablauf von 14 Tagen. Jeder, bei dem der Antigen-Schnelltest positiv ausfällt, ist verpflichtet, das Gesundheitsamt über das Ergebnis zu unterrichten.
Das Erfurter Gesundheitsamt hat zur Meldung der Testergebnisse eine Antigenschnelltest-Hotline eingerichtet.
Erreichbarkeit der Antigenschnelltest-Hotline:
Telefonnummer: 0361 655-4220
Montag bis Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr
Samstag 8:00 bis 12:00 Uhr
Die Erreichbarkeit wird regelmäßig dem Bedarf angepasst. Aktuelle Informationen dazu gibt es auf dem Coronavirus-Informationsportal der Stadt Erfurt.