Lastschriften für Hortgebühren, Kita-Entgelte, Musikschule und VHS ausgesetzt
Die Regelung gilt bis auf Weiteres für folgende Bereiche:
- Hort-Gebühren der staatlichen Grund- und Gemeinschaftsschulen,
- Betreuungsentgelte und Essengeld der kommunalen Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadtverwaltung,
- Betreuungsentgelte der Kindertagespflegestellen sowie
- Gebühren für die Musikschule und die Volkshochschule.
Gleichzeitig entfallen in diesen Bereichen vorübergehend auch die Mahnungen. Eingerichtete Daueraufträge können vorerst durch die Sorgeberechtigten ausgesetzt werden. Für Kinder mit Notbetreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflegestelle wird empfohlen, das bisherige Betreuungsentgelt per Überweisung zu zahlen oder den Dauerauftrag weiter laufen zu lassen.
Elternbeiträge für die Hort- und Kindergartenbetreuung fallen grundsätzlich weiter an. Im Landtag wird das Thema intensiv diskutiert. Sobald abschließende Regelungen zu den Gebühren und Elternbeiträgen vorliegen, wird auf www.erfurt.de sowie www.thueringen.de darüber informiert.