Geflügelpest: Aufstallpflicht auch in Mittelhausen
Gemäß der Risikobeurteilung der Wildvogel-Rastgebiete durch das (ehemalige) Thüringer Landesamt für Umwelt und Geologie ist die Seenplatte im Norden Erfurts als ornithologisches Risikogebiet eingeschätzt worden. Das als „geflügeldicht“ einzuschätzende Gebiet im gesamten Erfurter Norden ist durch eine neue Risikoeinschätzung aufgrund der zahlreichen mit Grundwasser gefüllten Kiesgruben und Baggerseen und unter Einbeziehung des Ortsteiles Mittelhausen nun vollständig erfasst.
Die Pflicht zur Aufstallung von gehaltenen Geflügel gilt somit für die Erfurter Orts- und Stadtteile Kühnhausen, Sulzer Siedlung, Stotternheim, Schwerborn, Gispersleben, Roter Berg, Hohenwinden, Johannesvorstadt, Frienstedt, Ermstedt, Gottstedt und Mittelhausen
Als Schutzmaßnahme gilt für alle Geflügelhaltungen in den genannten Gebieten, in denen es nachweislich zu massiven Ansammlungen von Zugvögeln kommt, und Hausgeflügelbestände in geflügeldichten Gebieten eine Aufstallung zur Haltung des Geflügels in geschlossenen Ställen bzw. unter einer Vorrichtung. Die Vorrichtung muss aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen.
Die neue Allgemeinverfügung vom 19. Januar kann im Bürgeramt in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 und in den Aushängen der betroffenen Ortsteile eingesehen werden. Einsehbar sind Allgemeinverfügung und Begründung auch online sowie zu den Geschäftszeiten im Sekretariat beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in der Johannesstraße 173.