Geflügelpest: Biosicherheitsmaßnahmen müssen eingehalten werden
Neben der Pflicht zur Aufstallung von gehaltenem Geflügel für zahlreiche Orts- und Stadtteile des Stadtgebietes Erfurt haben alle privaten sowie gewerblichen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter folgende Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten:
- Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder- matten).
- Unmittelbar vor jedem Betreten der Geflügelhaltung sind die Hände zu waschen und mit einem geeigneten Mittel zu desinfizieren, Schuhe sind zu desinfizieren.
- Der Zukauf von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler ist verboten.
- Hunde und Katzen sind von den Geflügelhaltungen fern zu halten
- Weiterhin gilt für Geflügelhaltungen in Thüringen, die nicht bereits durch § 6 Absatz 1 Geflügelpestverordnung erfasst werden (Haltungen mit 1.000 oder weniger Stück Geflügel), vorbehaltlich darüber hinausgehender Anordnungen des örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes:
- Beim Betreten der Geflügelhaltungen ist Schutzkleidung inklusive Schuhwerk, die ausschließlich in der Geflügelhaltung zu verwenden ist, anzulegen. Die Schutzkleidung ist nach Gebrauch regelmäßig, mindestens aber ein Mal pro Woche, zu reinigen und zu desinfizieren. Bei Verwendung von Einwegkleidung ist diese nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen
- Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel sind die dazu eingesetzten Gerätschaften zu reinigen und zu desinfizieren.
- Nach jeder Ausstallung sind die freigewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände zu reinigen und zu desinfizieren.
- Transportmittel für Geflügel (Fahrzeuge und Behältnisse) sind nach jeder Verwendung zu reinigen und zu desinfizieren.