Änderung des Wohngeldgesetzes ab 2021
Wohngelderhöhung erfolgt automatisch
Für Empfänger bereits laufender Wohngeldleistungen tritt die Änderung automatisch in Kraft. Sie müssen nicht handeln. Zu Beginn des Monats Januar werden alle Wohngeldempfänger in der Stadt Erfurt nochmals den bisherigen Wohngeldbetrag erhalten. Im Verlauf des Monats Januar erfolgt eine Anpassung der Berechnung unter Berücksichtigung einer neuen gesetzlichen pauschalen Heizkosten-Komponente. Die Nachzahlung und ein neuer Bescheid folgen automatisch. Ein Antrag auf die Erhöhung ist nicht erforderlich.
Außerdem gilt ab 2021 beim Wohngeld ein neuer Freibetrag aufgrund des Bezugs der ebenfalls neuen Grundrente.
Zur Bestimmung der Personen mit dem neuen Grundrentenanspruch benötigt die Wohngeldbehörde Informationen durch den jeweiligen Rententräger. Diese werden nicht zum Jahresbeginn vorliegen, sondern erst im Laufe des Jahres erwartet. Für die Personen, die bereits Wohngeld erhalten, wird auch hier die Änderung der Berechnung automatisch erfolgen.
Personen mit geringem Einkommen, die bisher noch kein Wohngeld erhalten, beachten bitte, dass Wohngeld eine antragsabhängige Leistung ist. Eine eventuelle Wohngeldleistung kann erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.