Alternative 54 unterstützt mit 500 Euro den Verein der in der DDR geschiedenen Frauen
Forderung von Anerkennung der Lebensleistung durch eine angemessene Rentenbewertung mit Nachteilsausgleich
2010 hat der Verein Marion Böker, Beraterin für Menschenrechte und Genderfragen aus Berlin, beauftragt, den UN-Menschenrechtsausschuss CEDAW um ein Untersuchungsverfahren unter UN CEDAW OP Artikel 8 gegen die Bundesrepublik Deutschland zu ersuchen. Jahrelang wurden Unterlagen übersetzt und kopiert, vieles musste nachgereicht werden, die Vereinskasse machte eine schlimme Durststrecke durch.
Im März 2016 kam endlich das Prüfergebnis: Der UN-CEDAW-Ausschuss sieht die Mindestkriterien einer systematischen und schwerwiegenden Diskriminierung nicht als erfüllt an, aber er forderte die Bundesregierung auf, die vorenthaltenen Rentenansprüche anzuerkennen und mittels eines Entschädigungsmodells nachzuzahlen. Im März 2020 drang der CEDAW erneut auf eine Umsetzung. Noch ist nichts passiert. Die Frauen warten seit Jahren, bis heute werden sie immer noch vertröstet.
Die Forderung besteht in der Anerkennung der Lebensleistung durch eine angemessene Rentenbewertung mit Nachteilsausgleich. Diese könnte fiktiv berechnet, steuerfinanziert sein und außerhalb des Rentenrechts als einmalige Entschädigung ausbezahlt werden. Denn bis heute ist es nicht gelungen, die Gerechtigkeitslücke zu schließen.
Die Initiativgruppe des Vereins in Erfurt, eine von 33 in den neuen Bundesländern, hat ihren regelmäßigen Treffpunkt im FrauenZentrum Erfurt eingerichtet. Jeden zweiten Montag im Monat trafen sich die Frauen dort, was seit März nicht mehr möglich ist. Mit dem Scheck der Alternative 54 kann der jährliche Rundbrief verschickt werden, sie erfahren Wertschätzung und Aufmerksamkeit, danke!