Stadtverwaltung Erfurt verschärft Infektionsschutz
Morgen wird neue Allgemeinverfügung veröffentlicht
Die Allgemeinverfügung, die sich an den aktuellen Vorgaben von Land und Bund orientiert, verschärft die Maßnahmen für den Infektionsschutz in der Landeshauptstadt deutlich. So dürfen sich ab kommender Woche nur noch maximal zehn Personen im öffentlichen Raum treffen. Außerdem muss überall, wo der Corona-Mindestabstand von 1,5 Meter nicht gewährleistet werden kann, eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Damit herrscht in der Erfurter Innenstadt de facto eine generelle Maskenpflicht. Aber auch Bus- oder Straßenbahnhaltestellen sind beispielsweise betroffen. Visiere oder Schilde vor dem Gesicht gelten nicht als ausreichende Mund-Nasen-Bedeckung. Der Mund-Nase-Schutz muss immer dicht an beiden Körperöffnungen anliegen.
In der Gastronomie wird zwischen 23 Uhr abends und fünf Uhr morgens eine Sperrstunde eingeführt. Der Einzelhandel darf in dieser Zeit keine alkoholischen Getränke verkaufen. Kulturelle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen werden auf maximal 25, unter freiem Himmel auf 100 Personen beschränkt. Sämtliche Feste oder Tanzveranstaltungen, darunter fallen auch Martini und der Weihnachtsmarkt, werden verboten.
Bei Messen, Spezialmärkten und Ausstellungen, die weiterhin durchgeführt werden dürfen, ist der Verzehr von Speisen und Getränken nicht mehr erlaubt. Private und familiäre Feiern müssen auf maximal zehn Teilnehmer beschränkt werden. Die teilnehmenden Personen dürfen aus nicht mehr als zwei Haushalten stammen. Sportveranstaltungen dürfen nur noch ohne Publikum durchgeführt werden. Bei politischen und religiösen Veranstaltungen gilt eine durchgängige Mund-Nase-Schutzpflicht.
Mit Blick auf das Ende der derzeitigen Schulferien fordert die Stadtverwaltung Erfurt das Bildungsministerium, die Schulen und Kindertagesstätten auf, eine strenge Trennung der Klassen- und Gruppenverbände zu gewährleisten. Das Erfurter Gesundheitsamt appelliert, Schulen und Kitas in der Landeshauptstadt generell wie „Status Gelb“ zu behandeln.