Notwendige Baumfällungen werden durchgeführt

Foto: Abgestorbene Bäume müssen vom Garten- und Friedhofsamt gefällt werden.
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt / G. Spohr
Gefällt werden müssen zum Beispiel Bäume in der Krämpfervorstadt. Trotz aktiver Baumpaten, die ihre Schützlinge regelmäßig mit Wasser versorgten, haben hier einige Bäume den Sommer nicht überlebt. Für die Standorte, die durch die Fällungen frei werden, wird zunächst geprüft, inwiefern sie für Nachpflanzungen grundsätzlich geeignet sind und wie die Bedingungen für neue Bäume verbessert werden können.