Quarantäne für Reiserückkehrer aus Schweden
Grund dafür ist der Anstieg von Infektionen mit dem Coronavirus und damit verbunden die Überschreitung Schwellenwertes von 50 pro 100.000 Einwohner. Wie das Bundesinnenministerium mitteilt, liegt dieser Wert in Schweden aktuell bei 56,1. Somit greift die Zweite Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus Sars-CoV-2. In dieser ist geregelt, dass sich auch EU-Bürger in häusliche Quarantäne zu begeben haben, wenn sie aus einem Land zurückkehren, in dem der Schwellenwert überschritten wurde.
Betroffene haben sich unverzüglich beim Gesundheitsamt der Stadt Erfurt zu melden (per E-Mail oder Tel. 0361 655-4281) und dürfen sich nur in ihrer Wohnung bzw. auf ausschließlich von ihnen selbst genutzten Bereichen ihres Wohngrundstückes aufhalten.