„Michael“ und „Barbara“ im Einsatz für mehr Sicherheit auf Erfurts Straßen

19.02.2020 10:23

Die städtische Ordnungsbehörde setzt eine neue stationäre Geschwindigkeitsmessanlage sowie einen zweiten Messanhänger zur Überwachung des fließenden Verkehrs ein. Bei der Standortwahl werden auch Bürgerhinweise aufgegriffen.

kastenförmiges 2-etagiges Gerät am Straßenrand
Foto: Messanhänger „Barbara“ ist seit November 2019 im Dienst und erhält nun Unterstützung von „Michael“. Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Für den 25. Februar ist die Inbetriebnahme einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage in der Häßlerstraße geplant. Stehen soll diese zwischen den Häusern mit der Nummer 6 und 8. Im Gegenzug wird die Messsäule am Juri-Gagarin-Ring vorerst abgebaut. Ob an dieser Stelle wieder eine neue Säule aufgestellt wird, steht derzeit noch nicht fest.

Die Messanlage in der Häßlerstraße wird den Verkehr aus beiden Fahrtrichtungen überwachen. Im Fokus stehen dabei insbesondere der Schutz der Schulwege der Grundschüler der Grundschule 18 und der Regelschule 3, die Erreichbarkeit des Alten- und Pflegeheims sowie des Ärztehauses. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde soll mit der Maßnahme konsequent überwacht und die Querung der Straße an dieser Stelle deutlich sicherer werden.

Mitte März wird „Michael“ in Betrieb gehen. Der Messanhänger, der den Namen vom Hersteller erhalten hat, wird seine Zwillingsschwester „Barbara“ unterstützen, die Ende November 2019 erstmals aufgestellt wurde. Beide werden im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Erfurt an unterschiedlichen Messstandorten zum Einsatz kommen.

Der erste Standort von „Michael“ wird die Rudolstädter Straße in Urbich von der Konrad-Adenauer-Straße kommend sein. Damit reagiert die Stadtverwaltung auf wiederholte Beschwerden von Anwohnern über deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen. Gerne nimmt das Bürgeramt Hinweise und Vorschläge zu anderen Messstandorten im Stadtgebiet auf. Diese werden, soweit technisch möglich, zeitnah bei der Aufstellung der mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen berücksichtigt.

Bürgeramt