Anpassung der Parkgebühren zum 1. Februar
„Die Preise für das Parken in der Innenstadt sind besonders für Pendler ein Anreiz, ihr Mobilitätsverhalten anzupassen und statt des Autos umweltfreundliche Angebote wie den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen“, erklärt Frank Helbing, kommissarischer Leiter der Abteilung Verkehr im Tiefbau- und Verkehrsamt. Aktuelle Umfragen zeigen: Etwa die Hälfte der befragten Kfz-Pendler wäre bereit, alternative Mobilitätsangebote wie z. B. Park-and-Ride (P+R) zu nutzen, wenn „die Fahrt mit dem ÖPNV vom P+R-Platz kostengünstiger wäre als Parken am Ziel“.
Vor diesem Hintergrund tritt zum 1. Februar 2020 eine Anpassung der Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung – ParkgebOEF) in Kraft. Kern ist eine Anhebung der Gebühren für die Parkgebührenzone 1 (Innenstadt) von 1,50 Euro pro Stunde um 50 Cent auf 2,00 Euro pro Stunde. „Damit liegt Erfurt im Bereich vergleichbarer Städte in Deutschland, in denen ebenfalls Parkgebühren von 2,00 Euro pro Stunde bei einem deutlich größeren Bewirtschaftungsgebiet erhoben werden“, erklärt Frank Helbing. Eine Änderung der bestehenden gebührenpflichtigen Zeiten – Montag bis Samstag jeweils von 9:00 Uhr bis 21:00 Uhr – ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen.
Zur Vorbereitung des Inkrafttretens der Änderungen sind noch einige Vorarbeiten erforderlich. So werden schon in der letzten Januarwoche die Gebührenschilder an den Parkscheinautomaten ausgetauscht.
Besucher der Innenstadt dürfen dennoch aufatmen, denn die Gebühren für die Sondertarife (Shopping-Ticket 5,00 Euro für 4 Stunden und Tagesticket 10,00 Euro für 24 Stunden) sowie für Reisebusse und Caravan bleiben unverändert. Damit werden auch diese Tarife attraktiver und der Anreiz, länger in der Innenstadt zu verweilen, wächst.