Grabgebinde an Baumgräbern

Foto: Gerade zu Totensonntag zeigt sich, dass es vielen Angehörigen ein Herzenswunsch ist, auch an Baumgräbern Gebinde für ihre Verstorbenen abzulegen. Deswegen wird das Ablegen von Grabgebinden, die eindeutig als solche zu erkennen sind, für Totensonntag bis Ende Januar gestattet
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Gerade zu Totensonntag zeigt sich aber, dass es vielen Angehörigen ein Herzenswunsch ist, auch an diesen Gräbern Gebinde für ihre Verstorbenen abzulegen.
Diesem Wunsch will die Friedhofsverwaltung gern entsprechen. Deswegen wird das Ablegen von Grabgebinden, die eindeutig als solche zu erkennen sind, für Totensonntag bis Ende Januar gestattet. Danach werden die Gebinde von den Flächen der Baumgräber beräumt, um eine Beeinträchtigung der Rasenflächen im Frühjahr vorzubeugen.
Die Friedhofsverwaltung bittet, auf anderen Grabschmuck, wie Kerzen, Lampen, Bilder und anderes zu verzichten.