Richtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur Beurteilung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung nach SGB 1 und 12
Entsprechend der Vorgaben des Bundessozialgerichtes hat die Stadtverwaltung Erfurt die „Richtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur Beurteilung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung nach SGB 2 und 12“ überarbeitet. Diese ist nunmehr bestätigt und entfaltet ihre Gültigkeit rückwirkend zum 01.01.2019."