Bewerbung als Mitglied im Beteiligungsrat der Stadt Erfurt
Frist bis 31. August verlängert
Der Beteiligungsrat ist ein konfessionell, als auch parteilich unabhängig arbeitendes Gremium, nach der städtischen Hauptsatzung bestehend aus 15 Bürgerinnen und Bürgern, die Interesse an Bürgerbeteiligung haben. Er soll neben Stellungnahmen zu Beteiligungskonzepten auch Handlungsempfehlungen erarbeiten, um die koordinierte und auf Dialog basierende Bürgerbeteiligung zu verbessern.
Es kann sich jede/ jeder um die Mitgliedschaft bewerben, wenn sie oder er Bürgerin oder Bürger der Stadt ist, mindestens 18 Jahre alt ist und Interesse an Bürgerbeteiligung und deren Umsetzung hat.
Die Tätigkeit der Mitglieder des Beteiligungsrates ist laut "Satzung des Beteiligungsrates der Landeshauptstadt Erfurt" für die Dauer von 4 Jahren angelegt und ehrenamtlich. Eine Aufwandsentschädigung erfolgt nach Maßgabe der Hauptsatzung der Stadt Erfurt. Diese Satzungen und die Bewerbungsformulare findet man im Internet.
Die öffentliche Auslosung der Mitglieder des Beteiligungsrates wird voraussichtlich am 15. Oktober um 17 Uhr im Erfurter Rathaus stattfinden. Am 27. Oktober wird den Mitgliedern des Beteiligungsrates eine ganztägige Fortbildung zu den Methoden der Bürgerbeteiligung angeboten.