Am 29. April 2018 findet die Stichwahl zur Oberbürgermeisterwahl statt – Briefwahlunterlagen werden versandt bzw. können im Rathaus beantragt werden
Die Wahlberechtigten können am 29.04.2018 in das gleiche Wahllokale wie zur Wahl am 15.04.2018 zur Stimmabgabe gehen.
Wer keine Wahlbenachrichtigung mehr hat, kann trotzdem wählen gehen. Er sollte seinen Ausweis oder ein anderes amtliches Dokument mit Lichtbild im Wahllokal vorlegen.
Wer bereits vor dem 15.04.2018 Briefwahl für die Stichwahl beantragt hat, dem werden die Wahlunterlagen unaufgefordert zugesendet. Dies betrifft ca. 13.000 Sendungen, die letzte Woche dem Zustelldienst übergeben wurden. Wer bis Mittwoch keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, soll sich im Briefwahlbüro melden.
Die persönliche Beantragung und Durchführung der Briefwahl für die Stichwahl ist seit dem 19. April im Erfurter Rathaus möglich.
Das Briefwahlbüro ist wie folgt geöffnet:
Montag und Mittwoch von 9:00 bis 12:30 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr
Die Briefwahlunterlagen können auch über den Online-Briefwahlantrag gestellt werden. Dies sollte auf Grund der Postlaufzeiten jedoch rechtzeitig erfolgen.
Die Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig zurückgeschickt werden, sodass diese bis Sonntag 18 Uhr im Rathaus eintreffen.