Bekämpfung der Geflügelpest
Pflicht zur Aufstallung von gehaltenem Geflügel für das gesamte Stadtgebiet Erfurt
Dies umfasst die Haltung von Geflügel in geschlossenen Ställen. Alternativ ist das Geflügel oder die in Gefangenschaft gehaltenen Vögel anderer Arten unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, zu halten.
Zudem haben alle Geflügelhalter im Stadtgebiet und in den Ortsteilen, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, die Haltung von Geflügel unverzüglich bei der Stadtverwaltung Erfurt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Erfurt, Johannesstraße 171/173, 99084 Erfurt, Tel. Nr.: 0361-6551380, Fax: 0361/655-1399, anzuzeigen.
Seit November 2016 wurde in fast allen Bundesländern der Ausbruch der Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza vom Subtyp H5N8, HPAI H5N8) sowohl bei Wild- als auch gehaltenen Vögeln amtlich festgestellt. Damit wurde dieser Virustyp nach den Ausbrüchen 2014 erneut in Deutschland nachgewiesen. Mit Stand 30. Januar 2017 sind deutschlandweit über 700 Ausbrüche HPAI H5N8 gemeldet worden.
Für Thüringen wurde nach positiven Befunden im Wildvogelbereich im Dezember und Mitte Januar am 30.01.2017 der erste Ausbruch in einem Hausgeflügelbestand amtlich festgestellt. Die Gefährdungslage für Geflügelhaltungen in Thüringen hat sich damit deutlich erhöht. Mit den massiven Nachweisen von HPAI H5N8 in der Wildvogelpopulation in Deutschland und ganz Europa ist bestätigt, dass Wildvögel an dem derzeit seuchenhaft verlaufenden Auftreten der Geflügelpest in Europa beteiligt sind.
Eine weitere Ausbreitung des gefährlichen HPAI H5N8 über Wildvögel über weite Strecken in alle Regionen Thüringens ist zu befürchten. Damit ist die Gefahr der Einschleppung der Infektion in Hausgeflügelbestände über Kontakt mit Wildvögeln deutlich gestiegen.
Aus diesem Grund ist als Schutzmaßnahme für Hausgeflügelbestände eine Aufstallung zur Haltung des Geflügels in geschlossenen Ställen bzw. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht, zwingend geboten.
Wildvögel stellen ein Reservoir für aviäre Influenzaviren dar, umso mehr, als dass diese auch infiziert sein können, ohne deutliche klinische Symptome zu zeigen, aber trotzdem die Erreger ausscheiden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es daher unbedingt erforderlich, Kontakte zu Wildvögeln direkter und mittelbarer Art zu unterbinden.
Die mit der Allgemeinverfügung vom 23. Januar 2017 getroffenen Anordnungen für den Sperrbezirk mit dem Ortsteil Mittelhausen und dem Bobachtungsgebiet mit den Stadtteilen/ Ortsteilen Kühnhausen, Mittelhausen, Sulzer Siedlung, Hohenwinden, Roter Berg, Moskauer Platz und Gispersleben bleiben zudem weiterhin bestehen.
Dies beinhaltet für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet die allgemeine Aufstallpflicht. Darüber hinaus dürfen keinerlei gehaltenen Vögel (u. a. Hausgeflügel, Tauben, Ziervögel) aus den Restriktionsgebieten verbracht werden. Das gilt v. a. auch für die Teilnahme an Ausstellungen. Die Jagd auf Federwild ist grundsätzlich verboten.
Für den Sperrbezirk gelten des Weiteren folgende zusätzliche Auflagen: Eier und Geflügelfleisch sowie Mist und tote Tiere dürfen nicht verbracht werden. Für alle Geflügelhalter gelten strenge hygienische Vorgaben. Tote Wildvögel werden untersucht. Hunde und Katzen dürfen nicht frei laufen.
Nach Ablauf von 21 Tagen und soweit keine weiteren Fälle der Geflügelpest auftreten, gelten im Sperrbezirk nur noch die weniger strengen Anforderungen für das Beobachtungsgebiet.
Die Allgemeinverfügungen mit ihren Begründungen können nachgelesen und eingesehen werden im Bürgeramt, Bürgermeister-Wagner-Straße1, im Rathaus, in den Aushängen der betroffenen Ortsteile sowie im Internet.