Gewährung von Zuschüssen zur Förderung von Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes
Das Förderungsziel sind Maßnahmen, die die Möglichkeiten der Betätigung auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes beleben und bereichern und gleichzeitig für alle Bürger zugänglich und vorwiegend im öffentlichen Interesse sind.
Aus diesem Grund kann man bis einschließlich 01.03.2017 Anträge im Umwelt- und Naturschutzamt, Stauffenbergallee 18, 99085 Erfurt, einreichen.
Die vollständigen Förderrichtlinien wurden erstmals am 22. März 1999 im Amtsblatt veröffentlicht und kann im Internet nachgelesen werden.
Die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse erfolgt unter Vorbehalt der Einhaltung der Förderrichtlinien und des bestätigten Haushaltes für 2017.