Meldepflicht und behördliche Vermarktungsgenehmigung für Graupapageien und Himmelblaue Zwergtaggeckos
Innerhalb der Europäischen Union wird das Washingtoner Artenschutzübereinkommen durch die EU-Artenschutzverordnung umgesetzt, die konkrete Vorschriften zur Ein- und Ausfuhr sowie ein umfassendes Vermarktungsverbot für in ihren Anhängen A und B enthaltene Tier- und Pflanzenarten enthält.
Während der 17. CITES-Konferenz wurde unter anderem beschlossen, den Graupapagei (Psittacus erithacus) sowie den Himmelblauen Zwergtaggecko (Lygodactylus williamsi) vom Anhang II in den Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens zu übernehmen. Damit werden diese beiden stark bedrohten Arten künftig in Anhang A der EU-Artenschutzverordnung geführt und unterliegen somit nicht nur einer Meldepflicht ab Haltungsbeginn, sondern benötigen im Fall ihrer Vermarktung eine auf das jeweilige Tier bezogene behördliche Genehmigung, die vorab zu beantragen ist.
Besonders Besitzer von Graupapageien sind hiermit aufgefordert, bei den sehr alt werdenden Tieren zu überprüfen, ob neben einer Anmeldung bei der Naturschutzbehörde auch die erforderlichen Herkunftsnachweise lückenlos vorhanden sind und die Kennzeichnung des Vogels (z.B. ein geschlossener Ring) unverändert erhalten ist. Bei etwaigen Problemen, bestehenden Fragen zu anderen Tierarten oder Informationsbedarf zu artenschutzrechtlichen Vorschriften, sollten sich betroffene Tierhalter an die Mitarbeiter des Umwelt- und Naturschutzamtes der Landeshauptstadt Erfurt wenden (Tel.: 0361 / 6552558 oder -2553, Adresse: Stauffenbergallee 18, 99085 Erfurt).
Ein Formular zur Anmeldung von Tieren (Tierbestandsanzeige) kann heruntergeladen werden.