Widerspruch gegen die Datenübermittlung für Wehrpflichtige möglich

23.10.2013 08:42

Gemäß § 58 des Wehrpflichtgesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrpflicht zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März Daten.

Folgende Daten werden zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, übermittelt: Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) widersprochen haben.

Gemäß § 18 Absatz 7 Satz 2 des MRRG in Verbindung mit  § 25 MRRG weisen wir durch diese öffentliche Bekanntmachung darauf hin, dass die Personen, die im Kalenderjahr 2014 das achtzehnte Lebensjahr vollenden (volljährig werden), der Datenübermittlung im Rahmen des § 58 Wehrpflichtgesetz widersprechen können.

Die Widersprüche sind ohne Angabe von Gründen schriftlich bei der Stadtverwaltung Erfurt, Amt 32-02, 99111 Erfurt oder zur Niederschrift im Bürgerservice der Stadt Erfurt, Bürgermeister-Wagner-Straße 1, einzulegen. Kosten werden nicht erhoben.

Zur eindeutigen Nachweisführung bittet das Bürgeramt darum, das entsprechende Formular "Bürgerservice: Widerspruch zu Datenübermittlungen nach Wehrpflichtgesetz" zu verwenden, welches Sie bei der folgenden zuständigen Stelle finden.

Bürgerservicebüro