Widerspruch gegen die Datenübermittlung für Wehrpflichtige möglich
Folgende Daten werden zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, übermittelt: Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) widersprochen haben.
Gemäß § 18 Absatz 7 Satz 2 des MRRG in Verbindung mit § 25 MRRG weisen wir durch diese öffentliche Bekanntmachung darauf hin, dass die Personen, die im Kalenderjahr 2014 das achtzehnte Lebensjahr vollenden (volljährig werden), der Datenübermittlung im Rahmen des § 58 Wehrpflichtgesetz widersprechen können.
Die Widersprüche sind ohne Angabe von Gründen schriftlich bei der Stadtverwaltung Erfurt, Amt 32-02, 99111 Erfurt oder zur Niederschrift im Bürgerservice der Stadt Erfurt, Bürgermeister-Wagner-Straße 1, einzulegen. Kosten werden nicht erhoben.
Zur eindeutigen Nachweisführung bittet das Bürgeramt darum, das entsprechende Formular
zu verwenden, welches Sie bei der folgenden zuständigen Stelle finden.